Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke
bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)
(§ 17 UStDV, Abschnitt 6.11 UStAE)
(z.B. bei Lieferung an eine deutsche Adresse und anschließender Ausfuhr in die Schweiz)
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So geht es:
- Das Formular runterladen und entsprechend den Vorgaben ausfüllen.
- Das ausgefüllte Formular zurück an uns unter info@designbraun.de schicken.
- Sie erhalten das Formular unterschrieben von uns zurück.
- Beim Grenzübertritt muss das Formular zusammen mit dem Artikel und der Rechnung in 3-facher Ausführung vorgelegt werden (die Rechnung erhalten Sie immer von uns per E-Mail beim Versand der Ware)
- Der Artikel muss in Originalverpackung vorliegen und darf vor der Ausfuhr nicht schon benutzt worden sein (!)
Voraussetzungen:
Eine Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung für private
Zwecke bestimmt ist und im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausgeführt wird. Es handelt sich in
der Regel um die Fälle, in denen ein Einzelhändler den Gegenstand der Lieferung im Ladengeschäft seinem im
Drittlandsgebiet wohnenden Abnehmer übergibt.
Die Befreiung der Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr setzt voraus:
- Der ausländische Abnehmer hat seinen Wohnort im Drittlandsgebiet.
- Der Gegenstand der Lieferung wird vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist), ausgeführt.
- Der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer übersteigt 50 Euro.
- Der Gegenstand der Lieferung ist nicht zur Ausrüstung und Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. PKW, Motorboot oder Flugzeug) bestimmt.
Hat ein Abnehmer mehrere Wohnsitze, ist derjenige Ort maßgebend, der der örtliche Mittelpunkt seines Lebens ist.
Insbesondere sind folgende Abnehmer keine Abnehmer mit Wohnort im Drittlandsgebiet, auch wenn sie ihren ersten Wohnsitz in ihrem Heimatland beibehalten haben:
- Ausländische Arbeitnehmer und Studenten während ihres Aufenthalts im Gemeinschaftsgebiet;
- Angehörige ausländischer Streitkräfte, die im Gemeinschaftsgebiet stationiert sind;
- Das Personal ausländischer Missionen im Gemeinschaftsgebiet (z.B. Botschaften, Gesandtschaften,
- Konsulate, Handelsvertretungen).